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Gliederung
Gliederung
Baugesetzbuch
Zweites Kapitel — Besonderes Städtebaurecht
(§§
136
-
191
)
Erster Teil — Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
(§§
136
-
164b
)
Zweiter Abschnitt — Vorbereitung und Durchführung
(§§
140
-
151
)
§ 140 Vorbereitung
Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
§ 139
140
§ 141