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  1. Abgabenordnung
  2. Erster Teil — Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 32j)
  3. Zweiter Abschnitt — Steuerliche Begriffsbestimmungen (§§ 3 - 15)

§ 8 Wohnsitz

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

§ 7
8
§ 9