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Gliederung
Gliederung
Abgabenordnung
Erster Teil — Einleitende Vorschriften
(§§
1
-
32j
)
Zweiter Abschnitt — Steuerliche Begriffsbestimmungen
(§§
3
-
15
)
§ 7 Amtsträger
Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht
§ 6
7
§ 8