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  1. Abgabenordnung
  2. Erster Teil — Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 32j)
  3. Zweiter Abschnitt — Steuerliche Begriffsbestimmungen (§§ 3 - 15)

§ 15 Angehörige

(1)Angehörige sind:

(2)Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn

§ 14b
15
§ 16