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  1. Abgabenordnung
  2. Erster Teil — Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 32j)
  3. Dritter Abschnitt — Zuständigkeit der Finanzbehörden (§§ 16 - 29a)

§ 16 Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung.

§ 15
16
§ 17