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  1. Sächsisches Verfassungsgerichtshofsgesetz
  2. Dritter Teil — Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 17 - 44)
  3. Vierter Abschnitt — Verfahren in den Fällen des § 7 Nummer 4 (Verfassungsbeschwerde) (§§ 27 - 31)

§ 28 Begründung der Verfassungsbeschwerde

In der Begründung der Verfassungsbeschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch welche die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.

§ 27
28
§ 29