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  1. Niedersächsische Bauordnung
  2. Erster Teil — Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 3a)

§ 1 Geltungsbereich

(1)Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen, Bauprodukte und Baumaßnahmen. Es gilt auch für andere Anlagen und Einrichtungen sowie für Grundstücke, an die in diesem Gesetz oder in aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften Anforderungen gestellt werden.

(2)Dieses Gesetz gilt nicht für

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§ 2