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  1. Bezirksverwaltungsgesetz
  2. Teil 2 — Bezirksversammlung (§§ 3 - 31)
  3. Abschnitt 1 — Die Bezirksversammlung und ihre Mitglieder (§§ 3 - 7)

§ 4 Wahl der Bezirksversammlung

Die Mitgliederzahl der Bezirksversammlungen sowie die näheren Bestimmungen über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Durchführung der Wahl trifft ein Wahlgesetz.

§ 3
4
§ 5