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  1. Bezirksverwaltungsgesetz
  2. Teil 6 — Haushaltswesen in den Bezirksämtern (§§ 36 - 41)

§ 39 Einzelzuweisungen

(1)Einzelzuweisungen werden veranschlagt für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes.

(2)Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

§ 38
39
§ 40