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  1. Bezirksverwaltungsgesetz
  2. Teil 1 — Grundlagen der Bezirksverwaltung (§§ 1 - 2)

§ 2 Aufgaben der Bezirksämter

Die Bezirksämter führen ihre Aufgaben selbständig durch. Aufgaben der Bezirksämter sind Aufgaben der Verwaltung, die nicht wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenart einer einheitlichen Durchführung bedürfen. Solche Aufgaben werden vom Senat selbst wahrgenommen oder auf die Fachbehörden übertragen. Die Abgrenzung erfolgt abschließend durch den Senat.

§ 1
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§ 3