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Gliederung
Gliederung
Bremisches Polizeigesetz
Erster Teil: — Das Recht der Polizei
(§§
1
-
123
)
5. Unterabschnitt: — Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
(§§
83
-
91
)
§ 89 (weggefallen)
-
§ 88
89
§ 90