§ 85a IMI-Koordination
Die Regierung der Oberpfalz nimmt für Bayern die Aufgaben des Koordinators für das elektronische Binnenmarktinformationssystem IMI im Anwendungsbereich wahr.
Die Regierung der Oberpfalz nimmt für Bayern die Aufgaben des Koordinators für das elektronische Binnenmarktinformationssystem IMI im Anwendungsbereich wahr.