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  1. Zuständigkeitsverordnung
  2. Teil 10 — Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (§§ 52 - 62a)

§ 57 Äpfel

Für den Vollzug von Verordnungen der Europäischen Union zur Sanierung der gemeinschaftlichen Apfelerzeugung sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit zusätzlichen Aufgaben im Bereich des Gartenbaus zuständig.

§ 56
57
§ 57a