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  1. Bayerisches Versammlungsgesetz
  2. Sechster Teil — Schlussbestimmungen (§§ 23 - 28)

Art. 26 Kosten

Mit Ausnahme von Entscheidungen über Erlaubnisse nach Art. 6 sind Amtshandlungen nach diesem Gesetz kostenfrei.

Art. 25
26
Art. 27