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  1. Bayerisches Landesplanungsgesetz
  2. Teil 5 — Sicherungsinstrumente der Landesplanung (§§ 24 - 29)

Art. 26 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Vorhaben nach Art. 24 Abs. 1 können in einem vereinfachten Raumordnungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit überprüft werden, wenn bereits ein Bauleitplan- oder Zulassungsverfahren für das Vorhaben eingeleitet ist. Die Beteiligung nach Art. 25 Abs. 4 erfolgt, indem die für das Raumordnungsverfahren erheblichen Stellungnahmen sowie Äußerungen der Öffentlichkeit, die in dem Bauleitplan- oder Zulassungsverfahren abgegeben werden, herangezogen werden.

Art. 25
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Art. 27