§

  1. Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
  2. ZWEITER TEIL — Verfassung und Verwaltung der Gemeinde (§§ 23 - 74-76)
  3. 3. ABSCHNITT — Bürgermeister (§§ 42 - 55)

§ 52 Besondere Dienstpflichten

Für den Bürgermeister und die Beigeordneten gelten die Bestimmungen des § 17 Abs. 1 bis 3 und des § 18 entsprechend.

§ 51
52
§ 52a