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  1. Zivilprozessordnung
  2. Buch 1 — Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252)
  3. Abschnitt 1 — Gerichte (§§ 1 - 49)
  4. Titel 3 — Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte (§§ 38 - 40)

§ 40 Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung

(1)Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht.

(2)Eine Vereinbarung ist unzulässig, wenn In diesen Fällen wird die Zuständigkeit eines Gerichts auch nicht durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache begründet.


Referenzierte Normen:
33
§ 39
40
§ 41