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Gliederung
Gliederung
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Zweiter Teil — Voraussetzungen für die Berufsausübung
(§§
5
-
42
)
Fünfter Abschnitt — Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(§§
27
-
36
)
§ 35 (weggefallen)
-
§ 34
35
§ 36