§ 141 Inkrafttreten
(1)Dieses Gesetz tritt am ersten Kalendertag des vierten auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in Kraft.
(1)Dieses Gesetz tritt am ersten Kalendertag des vierten auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in Kraft.