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Gliederung
Gliederung
Verwaltungsgerichtsordnung
Teil II — Verfahren
(§§
54
-
123
)
10. Abschnitt — Urteile und andere Entscheidungen
(§§
107
-
122
)
§ 107
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
§ 106
107
§ 108