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Gliederung
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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Teil 5 — Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
(§§
120
-
143
)
Abschnitt 3 — Schlussbestimmungen
(§§
138
-
143
)
§ 140 Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
-
§ 139
140
§ 141