§ 138a Datenschutz
Soweit personenbezogene Daten im Register anonymer und pseudonymer Werke enthalten sind, bestehen nicht Das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 wird dadurch erfüllt, dass die betroffene Person Einsicht in das Register anonymer und pseudonymer Werke des Deutschen Patent- und Markenamtes nehmen kann.