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  1. Umwandlungsgesetz
  2. Zweites Buch — Verschmelzung (§§ 2 - 122)
  3. Zweiter Teil — Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122)
  4. Dritter Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften (§§ 60 - 77)
  5. Zweiter Unterabschnitt — Verschmelzung durch Neugründung (§§ 73 - 77)

§ 73 Anzuwendende Vorschriften

Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 66, 68 Abs. 1 und 2 und des § 69 entsprechend anzuwenden.

§ 72b
73
§ 74