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  1. Umwandlungsgesetz
  2. Zweites Buch — Verschmelzung (§§ 2 - 122)
  3. Zweiter Teil — Besondere Vorschriften (§§ 39 - 122)
  4. Erster Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften (§§ 39 - 45e)
  5. Zweiter Unterabschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften (§§ 40 - 45)

§ 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften

Die §§ 39, 39a, 39b, 39c, 39e und 39f sind entsprechend anzuwenden.

§ 41
42
§ 43