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  1. Umwandlungsgesetz
  2. Zweites Buch — Verschmelzung (§§ 2 - 122)
  3. Erster Teil — Allgemeine Vorschriften (§§ 2 - 38)
  4. Zweiter Abschnitt — Verschmelzung durch Aufnahme (§§ 4 - 35a)

§ 20 Wirkungen der Eintragung

(1)Die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers hat folgende Wirkungen:

(2)Mängel der Verschmelzung lassen die Wirkungen der Eintragung nach Absatz 1 unberührt.

§ 19
20
§ 21