§

  1. Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
  2. Abschnitt 3 — Verfahrensvorschriften (§§ 5 - 12a)
  3. Unterabschnitt 2 — Besondere Vorschriften für Klagen nach § 1 (§§ 8 - 11)

§ 9 Besonderheiten der Urteilsformel

Erachtet das Gericht die Klage nach § 1 für begründet, so enthält die Urteilsformel auch:

§ 8
9
§ 10