§

  1. Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
  2. Abschnitt 1 — Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (§§ 1 - 2c)

§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz

Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

§ 2a
2b
§ 2c