§

  1. Telekommunikationsgesetz
  2. Teil 2 — Marktregulierung (§§ 10 - 50)
  3. Abschnitt 2 — Zugangsregulierung (§§ 20 - 36)
  4. Unterabschnitt 4 — Allgemeine Vorschriften (§§ 35 - 36)

§ 36 Veröffentlichung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.

§ 35
36
§ 37