§

  1. Telekommunikationsgesetz
  2. Teil 8 — Wegerechte und Mitnutzung (§§ 125 - 155)
  3. Abschnitt 1 — Wegerechte (§§ 125 - 135)

§ 135 Verjährung der Ansprüche

Die Verjährung der auf den §§ 128 bis 134 beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

§ 134
135
§ 136