§

  1. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  2. B. — Fahrzeuge (§§ 16 - 67a)
  3. III. — Bau- und Betriebsvorschriften (§§ 30 - 67a)
  4. 2. — Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (§§ 32 - 62)

§ 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor

Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.

§ 61
61a
§ 62