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  1. Strafprozeßordnung
  2. Achtes Buch — Schutz und Verwendung von Daten (§§ 474 - 500)
  3. Erster Abschnitt — Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke (§§ 474 - 482)

§ 478 Form der Datenübermittlung

Auskünfte nach den §§ 474 bis 476 und Datenübermittlungen von Amts wegen nach § 477 können auch durch Überlassung von Kopien aus den Akten erfolgen.


Referenzierte Normen:
406e479481162297298299300302306307308309311a473a475
§ 477
478
§ 479