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  1. Strafprozeßordnung
  2. Siebentes Buch — Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (§§ 449 - 473a)
  3. Zweiter Abschnitt — Kosten des Verfahrens (§§ 464 - 473a)

§ 468 Kosten bei Straffreierklärung

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.

§ 467a
468
§ 469