paragraphen.online
Suchen...
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil
(§§
1
-
79b
)
Erster Abschnitt — Das Strafgesetz
(§§
1
-
12
)
Erster Titel — Geltungsbereich
(§§
1
-
10
)
§ 8 Zeit der Tat
Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.
§ 7
8
§ 9