paragraphen.online

  1. Strafgesetzbuch
  2. Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
  3. Erster Abschnitt — Das Strafgesetz (§§ 1 - 12)
  4. Erster Titel — Geltungsbereich (§§ 1 - 10)

§ 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende

Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.

§ 9
10
§ 11