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  1. Strafgesetzbuch
  2. Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
  3. Zweiter Abschnitt — Die Tat (§§ 13 - 37)
  4. Fünfter Titel — Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte (§§ 36 - 37)

§ 37 Parlamentarische Berichte

Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei.


Referenzierte Normen:
36
§ 36
37
§ 38