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  1. Strafgesetzbuch
  2. Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
  3. Elfter Abschnitt — Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (§§ 166 - 168)

§ 167a Störung einer Bestattungsfeier

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 167
167a
§ 168