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  1. Steuerberatungsgesetz
  2. Erster Teil — Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 - 31)
  3. Erster Abschnitt — Ausübung der Hilfe in Steuersachen (§§ 1 - 12)
  4. Dritter Unterabschnitt — Verbot und Untersagung (§§ 5 - 7)

§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

Das Verbot des § 5 gilt nicht für

§ 5
6
§ 7