§ 168 Inkrafttreten des Gesetzes
(1)Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)§ 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
(1)Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)§ 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.