paragraphen.online

  1. Steuerberatungsgesetz
  2. Zweiter Teil — Steuerberaterordnung (§§ 32 - 158)
  3. Fünfter Abschnitt — Berufsgerichtsbarkeit (§§ 89 - 153)
  4. Dritter Unterabschnitt — Verfahrensvorschriften (§§ 105 - 145)
  5. Zweiter Teilabschnitt — Das Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 112 - 125)

§ 113 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht, nimmt in den Verfahren vor der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.

§ 112
113
§ 114