§
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Gliederung
Gliederung
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Vierter Abschnitt — Dienstleistungspflicht
(§§
59
-
80
)
4. — Beendigung der Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades
(§§
74
-
76
)
§ 74 Beendigung der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen enden
§ 73
74
§ 75
§ 74 - Beendigung der Dienstleistungen (SG)