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  1. Patentgesetz
  2. Dritter Abschnitt — Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (§§ 34 - 64)

§ 38

Aus Änderungen, die den Gegenstand der Anmeldung erweitern, können Rechte nicht hergeleitet werden.

§ 37
38
§ 39