§

  1. Patentanwaltsordnung
  2. Erster Teil — Der Patentanwalt (§§ 1 - 4a)

§ 1 Stellung in der Rechtspflege

Der Patentanwalt ist in dem ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

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§ 2