paragraphen.online
⌘K
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Gesetz über die politischen Parteien
Achter Abschnitt — Schlußbestimmungen
(§§
34
-
41
)
§ 41
(Inkrafttreten)
§ 40
41
Nächste