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  1. Gesetz über die politischen Parteien
  2. Zweiter Abschnitt — Innere Ordnung (§§ 6 - 16)

§ 13 Zusammensetzung der Vertreterversammlungen

Die Ausübung des Stimmrechts kann von der Erfüllung der Beitragspflicht des Gebietsverbandes abhängig gemacht werden.

§ 12
13
§ 14