paragraphen.online

  1. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
  2. Teil 2 — Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz (§§ 3 - 31)
  3. Abschnitt 1 — Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang (§§ 3 - 6)

§ 4 Entstehung des Markenschutzes

Der Markenschutz entsteht

1.durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,

2.durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder

3.durch die im Sinne des Artikels 6 bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.

§ 3
4
§ 5