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  1. Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  2. Abschnitt 1 — Begründung der Lebenspartnerschaft

§ 1 Lebenspartnerschaft

Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. Dieses Gesetz gilt für

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§ 2