paragraphen.online

  1. Kündigungsschutzgesetz
  2. Erster Abschnitt — Allgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14)

§ 8 Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.


Referenzierte Normen:
2
§ 7
8
§ 9