paragraphen.online
Suchen...
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Kündigungsschutzgesetz
Vierter Abschnitt — Schlußbestimmungen
(§§
23
-
26
)
§ 26 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 25a
26
Nächste