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  1. Kündigungsschutzgesetz
  2. Vierter Abschnitt — Schlußbestimmungen (§§ 23 - 26)

§ 25 Kündigung in Arbeitskämpfen

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.

§ 24
25
§ 25a