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Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
Abschnitt 4 — Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
(§§
15
-
18
)
§ 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 7 Euro je Stunde.
§ 15
16
§ 17